MEINUNG Mit der Billigung des deutschen Inzestverbots hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht gerade eine Ruhmestat vollbracht. Die Entscheidung hilft niemandem, weder Befürworten, noch Gegnern, schon gar nicht den Klägern. Nun liegt es an der Politik, auch das letzte Tabu von der Strafbarkeit zu befreien - wie früher Ehebruch, Kuppelei und Homosexualität.
Quelle: sueddeutsche.de